DGAZ - Dr. Elsäßer

 

Die KZBV hat gemeinsam mit den Krankenkassen das alte nicht mehr zeitgemäße PAR-Behandlungsgebäude abgerissen und durch ein modernes PAR-Behandlungsgebäude ersetzt. Die Patienten können nun durch die verschiedenen Behandlungs- und Beratungszimmer geführt werden und bekommen anschließend je nach Bedarf regelmäßigen Zutritt zur Nachsorge.

Dieses Haus steht grundsätzlich allen offen. Auch Menschen mit wesentlicher Behinderung sind willkommen. Um eingelassen zu werden, müssen sie, wie alle anderen auch, u. a. ein auswertbares OPG bzw. einen Röntgenstatus vorweisen. Ist diese Barriere überwunden, genehmigen die Krankenkassen den Zutritt. Bei vielen Menschen mit wesentlicher Behinderung kann jedoch kein auswertbares Röntgenbild angefertigt werden. Sie müssten draußen bleiben.

Der KZBV ist es jedoch gelungen, einen barrierefreien Behinderteneingang zu installieren, indem die Behandlungsrichtlinie modifiziert wurde. Das ist für die betroffenen Versicherten (nach § 22a) und deren Behandler/innen eine großartige Sache, zumal dieser Zutritt den Krankenkassen nur unbürokratisch angezeigt werden muss. Bedauerlich ist jedoch, dass die Beratungszimmer verschlossen bleiben, wenn das Gebäude durch den Behinderteneingang betreten wird. Denn gerade die ständige Aufklärung und Motivation der unterstützenden Personen (Angehörige, Pflegepersonal) ist für Menschen mit wesentlicher Behinderung im Rahmen einer PAR-Behandlung so wichtig. Die Beratungs- und Motivationsleistungen aus den Prophylaxerichtlinien für §22a-Versicherte decken dies nicht ab.

Fazit: Es entstand ein sehr gut durchdachtes und -strukturiertes Gebäude mit modernen barrierefreien Behandlungszimmern. Die für eine erfolgreiche PAR-Therapie wichtigen Beratungszimmer sind allerdings nicht barrierefrei zugänglich und bleiben vielen Menschen mit wesentlicher Behinderung verwehrt.

Dr. Guido Elsäßer

Vorstandsmitglied der Arbeitsgemeinschaft für Zahnmedizin für Menschen mit Behinderung in der DGZMK