Die Frist zur Abgabe des Prüfungsantrages für die Spezialistenprüfung wurde auf den 15.5.2020 verlängert.
Die Tagung müssen wir leider aufgrund der Corvid-19-Erkrankungen absagen.
Teilnehmende, die ihr Hotelzimmer nicht direkt im Hotel sondern über Buchungsportale gebucht haben, sollten Ihr Hotelzimmer zeitnah zu stornieren.
Die bereits bezahlten Tagungsgebühren werden von der DGAZ zurück überwiesen.
Wir freuen uns auf ein Treffen im nächsten Jahr!
Bleiben Sie gesund.
Ihr DGAZ Vorstand
DGZMK-Präsident Prof. Roland Frankenberger: „Fahren auf Sicht - aber bei starkem Nebel“ / Start der AO-Z vor Verschiebung
27. März 2020 Marburg/Düsseldorf.
Die Lage der Zahnmedizin in Deutschland ist in Zeiten der SARS-CoV-2/Covid-19-Pandemie von großen Unsicherheiten geprägt. Das betrifft die von persönlichem Risiko geprägte und besonders auch wirtschaftlich prekäre Lage in den Praxen ebenso wie den regelrechten „Shut down“ an den Hochschulen. „Wir fahren auf Sicht - und das leider bei starkem Nebel“, beschreibt der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK), Prof. Dr. Roland Frankenberger (Uni Marburg), die aktuelle Situation. Er plädiert dafür, gerade jetzt das sogenannte ‚große M‘ in Zahnmedizin hochzuhalten. Fest steht für Frankenberger bereits die Verschiebung der geplanten Einführung der neuen Approbationsordnung Zahnmedizin: „Deren Start im Oktober 2020 muss verschoben werden.“ Darüber sei sich der Medizinische Fakultätentag mit einstimmiger Zustimmung bereits einig.
Risikogruppe Senior*innen: Mundhygiene angesichts von COVID-19
besonders wichtig!
DGAZ rät von Routineuntersuchungen dringend ab / Aufsuchende Betreuung nur im Notfall
26. März 2020 - München. Die aktuelle COVID-19-Pandemie bedeutet für die zahnärztliche Betreuung der als Risikogruppe eingestuften Senior*innen und hier besonders der Pflegebedürftigen eine zusätzliche Herausforderung. Die Deutsche Gesellschaft für AlterszahnMedizin (DGAZ) empfiehlt deshalb dringend, Betreuer*innen noch einmal nachdrücklich auf die Notwendigkeit der Mundhygiene hinzuweisen. Sie rät angesichts des herrschenden Infektionsrisikos auch dringend davon ab, routinemäßige Behandlungen oder die aufsuchende Betreuung nach § 119 SGB V weiter durchzuführen. „Die Gefahr einer von außen in Pflegeeinrichtungen oder Privathaushalte hineingetragenen Infektion ist selbst unter Einhaltung aller Hygienemaßnahmen, wie Mundschutz, Brille, Handschuhe und dem Tragen von Einmalkitteln, einfach zu groß“, warnt der DGAZ-Landesbeauftragte in Bayern, Dr. Cornelius Haffner, alle Zahnmediziner*innen. Neben der Gefahr für die Patient*innen bestehe darüber hinaus ein großes Risiko, das zahnärztliche Team dabei selbst anzustecken.