DGAZ empfiehlt zusätzlich „2G+“-Setting in der vierten Welle
Die aktuelle Corona-Krise konnte zeigen, dass zahnärztliche Teams bei der Infektionsprophylaxe außerordentlich gut aufgestellt sind. Im Jahr 2020 bestand in der Zahnmedizin die niedrigste Infektionsinzidenz aller Gesundheitsberufe
in Deutschland. Deshalb fanden zahnärztliche Behandlungen ab Mai 2020 auch wieder weitgehend regulär statt. Pflegeeinrichtungen waren jedoch in längeren Lockdown-Phasen für zahnärztliche Teams gesperrt.
Viele Zahnärztinnen und Zahnärzte berichten, dass die Mundgesundheit Pflegebedürftiger dadurch ganz erheblich gelitten hat. Dies belegt eindrücklich die hohe Relevanz unserer Arbeit in der Pflege.
Pflegebedürftige dürfen nicht wieder von der zahnmedizinischen Betreuung ausgeschlossen werden, müssen aber besonders vor Infektionen geschützt werden. Die Deutsche Gesellschaft für Alterszahnmedizin empfiehlt deshalb
allen Zahnärztinnen und Zahnärzten, die Pflegebedürftige in der vierten Corona-Welle an ihrem Wohnort aufsuchen, dies neben den erprobten Hygienemaßnahmen in einem „2G+“-Setting zu tun. „2G+“ bedeutet, dass die Teammitarbeiter:innen geimpft oder genesen sind und zusätzlich ein tagesaktueller negativer Corona-Schnelltest vorliegt.
Als genesen gilt man, wenn ein positiver PCR-Test mindestens 28 Tage und nicht länger als sechs Monate zurückliegt. Zahnärztinnen und Zahnärzte sind berechtigt, die tagesaktuellen Schnelltestungen in ihrer Praxis durchzuführen. Für einen selbst beschafften Schnelltest ist eine Pauschale von 3,50 Euro gegenüber der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) abrechenbar (siehe QR-Code).